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Gutachten und Urkunden

Als unabhängige Prüfinstanz befugt, Sachverhalte aufzuzeichnen und gutachterisch zu bewerten.

Worum es geht

Erstellung von Gutachten und Urkunden. Lösung komplexer Aufgabenstellungen mit Rechts-, Sicherheits-, Integrations- und Wirtschaftlichkeitskontext.

Der Unterschied zu einer fachlichen Stellungnahme liegt in der Befugnis: Ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker ist ermächtigt, Sachverhalte festzuhalten und zu bewerten. Das ist der Grund, warum ein Gutachten hier anders wiegt als ein Bericht.

In welchen Zusammenhängen

  • Rechtskontext — wo ein Sachverhalt vor einer Instanz Bestand haben muss.
  • Sicherheitskontext — wo zu beurteilen ist, ob ein System definierte Sicherheitsanforderungen einhält.
  • Integrationskontext — wo mehrere Systeme zusammenspielen und komplexe Interfaces ineinandergreifen müssen.
  • Wirtschaftlichkeitskontext — wo eine Entscheidung eine Zahl braucht, die jemand verantworten kann.

Die Befugnis

Johannes Weidl-Rektenwald ist Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Berufsbezeichnung: Ziviltechniker für Informatik, Verleihungsstaat Österreich.

Kontakt

Ihr Vorhaben besprechen

Ein Anruf genügt, um zu klären, ob eine Planung, eine Begleitung oder ein Gutachten das Richtige ist.

+43 660 572 34 55

zt@jwr.at